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Einfache Dorferneuerung

Vor Jahren wurde die einfache Dorferneuerungen für Marktgraitz eingeleitet. Hier erhalten Sie aktuelle Infos über das Verfahren und einzelnen Maßnahmen.

Einfache Dorferneuerung II

Fördergebiet für private Maßnahmen in der Dorferneuerung

Am 26.10.2023 hat das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken für den Markt Marktgraitz das Verfahren zur Einfachen Dorferneuerung II eingeleitet.

Das Fördergebiet ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan. Es umfasst insbesondere den Marktplatz und daran angrenzende Gebäude sowie Teile der Hauptstraße.Im Fördergebiet werden nicht nur öffentliche Maßnahmen bezuschusst, sondern es können auch private Maßnahmen und Kleinstunternehmen der Grundversorgung gefördert werden.

Förderung von privaten Maßnahmen (Merkblatt):

Gefördert werden die dorfgerechte Um-, An- und Ausbaumaßnahmen sowie die dorfgerechte Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung von Wohn- Wirtschafts- und Nebengebäuden, Abbruch einschl. Entsorgung (bei Neugestaltung) mit 30 % der Nettokosten, max. 50.000 € je Gebäude Ersatz- und Neubauten zur gestalterischen Anpassung oder zur Innenentwicklung auf der Grundlage dorfgerechter Planungen mit 25 % der Nettokosten (max. Wohnhaus 25.000 €, max. Nebengebäude 10.000 €)

  • Ortsplanerisch, kulturhistorisch oder denkmalpflegerisch besonders wertvollen Bauwerken mit 40 % der Nettokosten, max. 80.000 € je Gebäude
  • Vorbereichen und Hofräumen sowie der Einbau von Zisternen mit 25 %, max. 15.000 € je Anwesen
     

Förderung von Kleinstunternehmen (Merkblatt):

Gefördert werden Unternehmen, die mit Dienstleistungen oder Gütern zur Deckung des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs für die Grundversorgung beitragen wie z.B. Einzelhandel, Dorfladen, Bäckerei, Metzgerei, Gaststätten. Gefördert werden bauliche Investitionen und Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, aber auch Beratungsdienstleistungen sowie Architekten und Ingenieurleistungen mit bis zu 40 – 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Gefördert werden aber auch Unternehmen, die mit Gütern und Dienstleistungen zur Deckung des unregelmäßigen aber örtlich dringend notwendigen Bedarfs beitragen wie z.B. Handwerksunternehmen oder Dienstleister im Gesundheitswesen.

Informationen und Formulare gibt es im Internet unter www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/004011

Ansprechpartner ist das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg, Tel. 0951/837-0. Konkrete Sachbearbeiter sind in den jeweiligen Merkblättern genannt.

Hinweis: Private Maßnahmen können nur in einem Zeitraum von 6 Jahren gefördert werden. Das bedeutet, dass der Antrag so rechtzeitig gestellt werden muss, damit auch die Ausführung und Abrechnung der Maßnahme bis zum 25.10.2029 möglich ist. Eine Verlängerung des Zeitraumes ist nicht möglich.

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