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Ex-Ante Veröffentlichungen

Gemäß § 19 Abs. (3) VOB/A haben Auftraggeber fortlaufend auf Internetportalen oder in ihren Beschaffungsprofilen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach §3 Abs. (3) Nr. 1 ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer zu informieren. 

Im Nachfolgenden informiert das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Redwitz a.d.Rodach als öffentlicher Auftraggeber über folgende vorgesehenen "Beschränkten Ausschreibungen":

Auftragsgegenstand, Leistungsart, Umfang Ausführungsort Zeitraum Ansprechpartner
Auftragsgegenstand:
Leistungsart:
Umfang:
     
       
Ex-Post Veröffentlichungen

Gemäß § 20 Abs. (3) VOB/A hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z.B. auf Internetportalen, zu informieren, wenn bei

  1. Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt.
  2. Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt.

Diese Informationen sollen mindestens 6 Monate vorgehalten werden. Im Nachfolgenden informiert das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Redwitz a.d.Rodach als öffentlicher Auftraggeber über folgende "Freihändigen Vergaben" und "Beschränkten Ausschreibungen" gemäß VOB/A:

Vergabeverfahren Auftragsgegenstand Ausführungsort Unternehmen
Beschränkte Ausschreibung Baumeisterarbeiten/ Umbau Dorfladen Marktgraitz 96257, Hauptstr.15 Köppe-Bau GmbH
       
Kontakt:

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