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Bürgermeister Jochen Partheymüller

Foto: Erster Bürgermeister Jochen Partheymüller

Mein Name ist Jochen Partheymüller, bin 1966 geboren und nun schon 25 Jahre Bürgermeister unserer schönen Gemeinde!

Im Jahr 1996 wurde ich, damals zum jüngsten Bürgermeister in Bayern gewählt und bin nunmehr der dienstälteste Bürgermeister unseres Landkreises.

Die Arbeit als Bürgermeister ist in Marktgraitz ehrenamtlich und von Hauptberuf bin ich Architekt und Bausachverständiger.

Auch wenn 25 Jahre eine lange Dienstzeit darstellen, bin ich in all den Jahren nie amtsmüde geworden. Die Ideen, wie wir unser liebenswertes "Graatz" weiter nach vorne bringen können, gehen mir nicht aus. "Stagnation ist Rückschritt" nach diesem Motto arbeiten wir im Gemeinderat ständig an neuen Projekten und so konnten wir in den vergangenen Jahren viel bewegen. Als ich meine Frau Beate kennengelernt habe, war ich gerade frischgewählter Bürgermeister. 1997 ist unsere Tochter Lea-Milena und 2006 unser Sohn Laurenz geboren.

Wenn es die Zeit erlaubt, verbringe ich meine Freizeit gerne mit meiner Familie oder spiele Musik - am liebsten auf meiner Baßgitarre.

Ich bin gerne Bürgermeister und würde mich sehr freuen, wenn Sie uns nicht nur hier auf der Internetseite besuchen, sondern auch mal live!

 

Bis zu unserem Kennenlernen verbleibe ich mit den besten Grüßen aus Marktgraitz

 

Ihr Bürgermeister

Jochen Partheymüller

 

Kontakt
  • Partheymüller, Jochen (BB-FWM) – Erster Bürgermeister Marktgraitz
  • Fischer, Hanni - Sekretariat Marktgraitz

Der Bürgermeister wird  für die Dauer von 6 Jahren von den Bürger/innen in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Er leitet die Verwaltung nach den Vorgaben der Gemeindeordnung und der Hauptsatzung. Er ist Dienstvorgesetzter der Beschäftigten unserer Marktgemeinde und Mitvorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft. Außerdem ist der Bürgermeister gesetzlicher Vertreter der Gemeinde.

Die Aufgaben des Bürgermeisters sind insbesondere :

  • die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse der Gemeindevertretung
  • die Ausführung der Gesetze und die Überprüfung der Beschlüsse der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse auf ihre Rechtmäßigkeit
  • die sachliche und wirtschaftliche Erledigung der Aufgaben und Geschäfte der laufenden Verwaltung bzw. deren Organisation

 

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