Sprungziele

Breitband

Schnelles Internet für die Marktgemeinde Marktgraitz.

Verfügbarkeitscheck

Die DSL-Verfügbarkeit können Sie hier überprüfen:

Allgemeines

Eine flächendeckende, leistungsfähige Breitbandversorgung ist die Voraussetzung dafür, dass sich gerade ländliche Regionen entwickeln und die Chancen der Digitalisierung nutzen können. Die Anforderungen an Geschwindigkeit und Qualität der Datenübertragung werden weiter rasant steigen. Die Glasfasertechnologie kann zukünftige Bedürfnisse am besten bedienen. 

Der Markt Marktgraitz hat deshalb bereits in den vergangenen Jahren die zur Verfügung stehende Bandbreite im Marktgemeindegebiet sukzessive erhöht durch die Teilnahme an Förderverfahren. 

So verfügen bereits heute ca. 7% der Haushalte im Gemeindegebiet über einen Glasfaseranschluss bis ins Haus. Über eine Bandbreite von 50 Mbit/s verfügen heute schon 100% und über 100 Mbit/s immerhin noch 91 % der Haushalte (Quelle: Breitbandatlas BMVI – https://www.bmvi.de/).

Auch wurde ein Masterplan erstellt für künftige Verbesserungen der Breitbandversorgung und zur Nutzung des Mitverlegungspotentiales von Leerrohren bei gemeindlichen Tiefbaumaßnahmen.

Aktuelles

Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.

Der Markt Marktgraitz ist mit Gemeinderatsbeschluss vom 05.10.2020 in das aktuelle Förderverfahren eingestiegen, um zu prüfen in welchem Umfang und zu welchen Kosten eine weitere Verbesserung der Internetanbindung im Marktgemeindegebiet erfolgen kann. Im Förderverfahren sind insgesamt 9 Module zu durchlaufen. 

Am 26. April 2021 ist die neue Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus in Deutschland in Kraft getreten. Parallel zur Markterkundung zur Bayerischen Gigabit-Richtlinie hat der Markt Marktgraitz die Markterkundung zur Gigabitförderrichtlinie des Bundes aus dem Bundesförderprogramm "Graue Flecken" unter https://portal.gigabit-pt.de/OeffentlicheVerfahren.do über alle Adressen unserer Kommune gestartet.

Die Marktgemeinde Marktgraitz beteiligt sich an der Breitbandförderung des Freistaates Bayern gemäß Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 MBit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.

Modul 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der Förderrichtlinie BayGibitR hat die Marktgemeinde Marktgraitz in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Bandbreiten im Down- und Upload in einer Adressliste gemäß den Vorgaben BayGibitR ermittelt.

Zudem wurde eine grafische Übersichtskarte erstellt.

*Mit dem Download erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.

Hinweis: Die Adressliste wird nicht veröffentlicht. Erst nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung an den Ansprechpartner wird die Adressliste bereitgestellt.

Modul 2: Markterkundung Bekanntmachung

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Marktgemeinde Marktgraitz gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde bittet daher, bis spätestens 26.11.2021 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.

Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Anforderung der Adressliste am 19.11.2021 endet!

Modul 3: Ergebnisse Markterkundung

Der Markt Marktgraitz hat im Zeitraum vom 21.09.2021 – 26.11.2021 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Modul 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung

Der Markt Marktgraitz führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netztes realisieren kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren (einstufig) gemäß Nr. 7 BayGibitR durch.

Das Vergabeverfahren wird elektronisch über folgende Plattform durchgeführt: https://www.staatsanzeiger-eservices.de

Alle Vergabedokumente sind ausschließlich dort herunterzuladen. Bieterfragen und Angebote sind elektronisch über diese Plattform einzureichen.

Mit dem Download der Adressliste von der Vergabeplattform erklären Sie sich mit den Regelungen der ebenfalls dort bereitgestellten Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.

Modul 5: Auswahlverfahren Ergebnis

Bekanntmachung des Markt Marktgraitz bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR):

Modul 6: Zuwendungsbescheid

Der Zuwendungsbescheid der Regierung von Oberfranken vom 24.02.2023 ist am 13.03.2023 beim Markt Marktgraitz eingegangen.

Modul 7: Kooperationsvertrag

Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie wurde am 20.04.2023 zwischen dem Markt Marktgraitz und der Firma Telekom Deutschland GmbH unterzeichnet.

Stellungnahme des Markt Marktgraitz zum Abschluss des Kooperationsvertrages im nachfolgenden Dokument:

Marktgraitz_BayGibitR-1_Bestätigung Kooperationsvertrag_WiLü.pdf

Die Bundesrepublik Deutschland ist auf dem Weg in die digitale Gesellschaft. Neue Technologien und Dienstleistungen durchdringen nahezu jeden Bereich des täglichen Lebens und Wirtschaftens. Die Informations- und Kommunikationstechnologie eröffnet den Menschen und Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland wichtige Chancen: neue Wege des Zusammenlebens und der Zusammenarbeit, bessere Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, größere wirtschaftliche Erfolge.

Grundlage für die schrittweise Ausgestaltung der digitalen Gesellschaft sind leistungsfähige Gigabitnetze, die allen Bürgern und Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen müssen. Um den Ausbau eben dieser Netze voranzutreiben, hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag den flächendeckenden Ausbau mit Gigabit-Netzen bis 2025 für Deutschland definiert.

Der Ausbau dieser Netze liegt dabei vorwiegend in der Hand privatwirtschaftlicher Unternehmen. Wo ein privatwirtschaftlicher Ausbau durch erschwerte Bedingungen nicht erfolgt, unterstützen Bund und Länder den Ausbau Gigabit-Netze – sowohl im Rahmen der Förderung, als auch durch die Koordination von Projekten und die Bereitstellung von Beratungs- und Informationsstellen.

Die Bundesregierung fördert deutschlandweit den Ausbau von Gigabit-Netzen in den Regionen, in denen ein privatwirtschaftlich gestützter Ausbau bisher noch nicht gelungen ist.

Ziel der Bundesregierung ist es, in diesen privatwirtschaftlich unzureichend erschlossenen Gebieten Anreize auf eine marktmäßige Erbringung zu setzen. Hierzu fördert die Bundesregierung mit finanziellen Mitteln lokale Projekte zum Aufbau einer zukunftsfähigen Netzstruktur, die den Marktakteuren zugutekommen.

Die Gebietskörperschaften koordinieren den Ausbau in diesen allein durch den Markt nicht erschließbaren Gebieten, garantieren dem Bund gegenüber die Erreichung der Projektziele und stellen hierbei insbesondere einen diskriminierungsfreien Zugang über die gesamte Projektlaufzeit sicher.

Zur Erfüllung dieser Aufgabe bedienen sie sich privatwirtschaftlicher Unternehmen, die sie für die Ausbauprojekte auswählen. Nach Abschluss der Phase der staatlich unterstützten Marktinitiierung soll die Breitbandversorgung selbständig durch die Privatwirtschaft erfolgen. Bei der Förderung sollen Projekte in solchen Gebieten Vorrang erhalten, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau bedingt durch besondere Erschwernisse besonders unwirtschaftlich ist.

Weitere Informationen zum Bundesförderprogramm Gigabit finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

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Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.