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Markt Marktgraitz

Veröffentlichung und Anhörung zum zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2025 bis 2037/2045

Strommast/-leitungen

Der zweite Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) Strom 2025 bis 2037/2045 wurde mittlerweile von der Bundesnetzagentur geprüft. Die vorläufigen Prüfergebnisse und der Entwurf des Netzentwicklungsplans sind im Internet unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/NEP/Strom/start.html veröffentlicht.

Noch bis 24.08.2026 können Behörden und Öffentlichkeit im Rahmen einer Konsultation dazu Stellung nehmen. Jeder, also auch einzelne Privatpersonen, können ihre Einschätzungen, Ideen und Hinweise im Rahmen einer Stellungnahme einbringen. 

Die Gemeinde Redwitz und der Markt Marktgraitz sind von folgenden im NEP zu findenden Maßnahmen betroffen:

  • P371, M1037: Projekt „Bestätigte Maßnahmen zur Erhöhung der Kurzschlussfestigkeit in der TenneT-Regelzone“; Maßnahme „Erhöhung der Kurzschlussfestigkeit in Redwitz“

Bei dieser Maßnahme geht es um die Verstärkung des Umspannwerkes Redwitz. Das Umspannwerk wird Zug um Zug im Bestand saniert und es werden Ersatzneubauten auf der bestehenden Fläche errichtet. Wegen der diversen Netzausbaumaßnahmen ist es erforderlich, die sogenannte „Kurzschlussfestigkeit“ zu erhöhen. Die Bauteile im vorhandenen Umspannwerk müssen so umgerüstet werden, dass sie den mittlerweile häufiger und stärker auftretenden kurzzeitigen Stromspitzen standhalten, ohne beschädigt zu werden.

  • P343, M1214: Projekt „Umspannwerkseinschleifungen TenneT“, Maßnahme „Einschleifung UW Suchraum Weidhausen bei Coburg“

Neubau eines Umspannwerkes im Suchraum Weidhausen/ Marktgraitz/ Marktzeuln sowie Leitungsbau 380-kV-Parallelneubau 4 km; Volleinschleifung des neuen Umspannwerks Suchraum Weidhausen/Marktgraitz/Marktzeuln in die 380-kV-Bestandsleitung Altenfeld – Redwitz, dadurch Netzverstärkung Obermain Redwitz – Weidhausen

Die Maßnahme besteht aus dem Neubau eines Umspannwerkes und der Errichtung der zugehörigen Stromtrasse zur Anbindung des neuen Umspannwerkes an das bestehende Umspannwerk Redwitz. Gemäß der Aussagen im Netzentwicklungsplan ist aufgrund des künftig erwarteten deutlich ansteigenden Strombedarfs in der Regio nund der damit einhergehenden Optimierung, Verstärkung und Erweiterung des Übertragungsnetzes der Neubau eines etwa 30 Hektar großen Umspannwerkes im Suchraum Weidhausen/ Marktgraitz/ Marktzeuln erforderlich. Dieses Umspannwerk soll über eine neue 380-kV-Leitung, die parallel zur bestehenden 380-kV-Leitung errichtet wird, in das Trassennetz integriert und an das Umspannwerk Redwitz angebunden werden, um dieses zu entlasten.

Bei allen genannten Maßnahmen ist die Bundesnetzagentur noch nicht zu einer vorläufigen Einschätzung gelangt. Sie werden deshalb im Bericht der „Vorläufigen Prüfungsergebnisse der Bundesnetzagentur“ als „offene Maßnahmen“ geführt.

Die Gemeinderäte der Gemeinde Redwitz und des Marktes Marktgraitz lehnen in ihren Stellungnahmen die Maßnahme des Neubaus eines Umspannwerks und einer weiteren 380-kV-Trasse in den Gemeindegebieten einstimmig ab aufgrund des erheblichen Flächenbedarfs, der dauerhaften Raumwirksamkeit und der negativen Beeinträchtigungen von Landschaft, Natur und Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.

Die beiden Gemeinden tragen mit dem vorhandenen Umspannwerk in Redwitz, dem Ostbayernring (Ersatzneubau der 380 kV-Leitung von Redwitz nach Schwandorf), der Frankenleitung (380 kV-Leitung von Altenfeld nach Redwitz), der Leitung Richtung Remptendorf und der Leitung Richtung Würgau bereits einen erheblichen Teil zum Netzausbau auf Höchstspannungsebene bei und haben somit bereits einen großen Beitrag zur Energiewende geleistet. Eine weitere Leitung und auch ein weiteres Umspannwerk sind auf den Flächen der beiden Gemeinden nicht tragbar.

Weitere Leitungen beeinträchtigen erheblich das Orts- und Landschaftsbild, die Lebensqualität und somit die Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Boden und Landschaft. Der Neubau einer weiteren 380-kV-Leitung, ob als Freileitung oder Erdkabel, hätte weitere deutliche Beeinträchtigungen zur Folge und würde die Zerstörung der Landschaft weiter vorantreiben. Die zu errichtenden Bauwerke führen zu einem dauerhaften Flächenverbrauch, bringen den Gemeinden vor Ort aber keinen Nutzen ein.

Es wird befürchtet, dass die weitere Bündelung von Stromleitungen eine massive Beeinträchtigung der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger durch elektromagnetische Felder zur Folge hat.

Sie haben im Rahmen der Konsultation ebenfalls die Möglichkeit, eine persönliche Stellungnahme zum zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) Strom 2025 bis 2037/2045 bei der Bundesnetzagentur einzureichen:  

 

Bundesnetzagentur 
Stichwort: Konsultation NEP Strom 2025-2037/2045
Postfach 80 01
53105 Bonn