Sprungziele

Haushaltsplanung

Behörden planen ihren Haushalt. Ziel ist es, in einem Plan mit einer Laufzeit von einem oder zwei Jahren, alle Ausgaben und Einnahmen (Kameralistik) oder Erträge und Aufwendungen (Doppik) zusammen zu fassen.

Leistungen

  • Haushaltsplan und Haushaltssatzung; Kommunen
  • Versicherung; Abschluss durch die Kommune
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals

     

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