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Rechtsmittel im Verwaltungsverfahren

Ein Rechtsmittel ist die formalisierte Anfechtung einer behördlichen Entscheidung, oder einer gerichtlichen Entscheidung (z. B. Urteil) mit dem Ziel der Aufhebung oder Abänderung.

Leistungen

  • Sühneversuch; Beantragung
  • Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals

     

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